SPÖ-News vom 30.Juni 2017
Pflegeregress abgeschafft – Schluss mit Enteignung im Pflegefall! Wer gepflegt werden muss, kann am Schluss alles verlieren, das kleine Eigenheim, Sparbuch und Bausparer. Dieser de facto Enteignung wurde im Nationalrat auf Druck der SPÖ gemeinsam mit ÖVP, FPÖ und Grünen ein Ende bereitet. Ca. 40.000 Familien in Österreich waren direkt von dieser Enteignung bedroht, da die Pflegekosten so hoch sind, dass ihr hart Erspartes herangezogen wird. Damit ist jetzt Schluss. Eine weitere Verbesserung gibt es für Angehörige, die behinderte Kinder pflegen. Die Möglichkeit, sich nachträglich beitragsfrei selbst versichern zu lassen, wird ausgeweitet. Als eine der Maßnahmen zur Gegenfinanzierung wird im Sinne der Betrugsbekämpfung ein Foto auf die E-Card kommen. Einsparungen wird es auch dadurch geben, dass Pflegeheime künftig Arzneimittel direkt einkaufen können. Bei der Qualität der Pflegeheime, wie es VP-Obmann Kurz vorgeschlagen hatte, wird jedenfalls nicht gespart. Weiter wichtig bleibt für die SPÖ ein fairer Beitrag der wirklich Vermögenden. Unsere Forderung nach einer Erbschaftssteuer auf Erbschaften über 1 Mio. Euro bleibt aufrecht. Diese soll 500 Mio. Euro jährlich bringen, um die Pflege umfassend und nachhaltig zu finanzieren. Video “30 Sekunden aus dem Parlament” – Andreas Schieder zur Abschaffung des Pflegeregresses
SPÖ sichert Finanzierung der Universitäten – Gegen Stimmen der ÖVP Gemeinsam mit FPÖ, Grünen und NEOS, aber gegen die Stimmen der ÖVP, hat die SPÖ die Finanzierung der Universitäten für die kommenden Jahre abgesichert. Dem vorausgegangen waren lange Verhandlungen mit der ÖVP, um trotz der von der ÖVP vom Zaun gebrochenen Neuwahl das um 1,35 Mrd. Euro höhere Uni-Budget noch rechtzeitig zu sichern – 1,35 Mrd. Euro, die die ÖVP den Unis eigentlich schon zugesichert hatte. Die ÖVP war aber nicht bereit, diese Verhandlungen positiv abzuschließen. Mit dem Beschluss des SPÖ-Antrages, gegen den die ÖVP im Nationalrat gestimmt hat, haben die Unis nun Planungssicherheit und ausreichend Geld.
SPÖ stimmt für Ehe gleich – Kurz-ÖVP bleibt uralt Die SPÖ hat gemeinsam mit Grünen und Neos für einen Antrag gestimmt, der eine Abstimmung über die Öffnung der Ehe für Homosexuelle im Herbst gemacht hätte. Im Vorfeld appellierte die SPÖ an die ÖVP, so wie Angela Merkel in Deutschland die Abstimmung freizugeben. Aber die Kurz-ÖVP blieb bei ihrer Uralt-Position und lehnte den Antrag ab. Kurz und die ÖVP verhinderten damit, dass Schluss gemacht wird mit der Diskriminierung Homosexueller. Aber wir kämpfen weiter: Ehe für alle – Wer liebt, soll heiraten dürfen! (LINK: https://www.youtube.com/watch?v=2jt3iIqpI_Q)
Bildungsreform – Schulautonomie & Modellregionen für die gemeinsame Schule Mit der Einigung auf die Bildungsreform ist der Weg frei für mehr Autonomie der Schulen bei Organisation und Unterricht und für Modellregionen der gemeinsamen Schule der 10- bis 14-Jährigen. Eckpunkte der Reform:
Gemeinsame Schule: Modellregionen werden gesetzlich verankert. Die jetzige Einigung geht über den Ministerratsbeschluss von 2015 hinaus: Bundesweit können bis zu 15 Prozent der SchülerInnen der 5.- 8. Schulstufe bzw. der Schulen der jeweiligen Schulart sowie maximal 5.000 AHS-UnterstufenschülerInnen pro Bundesland teilnehmen. Zustimmen muss die Mehrheit der LehrerInnen am Standort. Bei der Abstimmung unter den Eltern muss ebenfalls eine Mehrheit zustimmen (mehr als ein Drittel der Abstimmungsberechtigten). (LINK: https://www.youtube.com/watch?v=4rRfHniDhO4&t=20s)
Basisbildung und kostenloses Nachholen von Bildungsabschlüssen Die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Förderung der Basisbildung und des Nachholens von Pflichtschulabschlüssen wird verlängert und ausgebaut. Zwischen 2018 und 2021 sollen weitere 27.000 Personen eine kostenlose Basisbildung absolvieren bzw. einen Pflichtschulabschluss nachholen können. Gesamtvolumen: 111,5 Mio. Euro.
Beschäftigungsbonus – Offensive für 150.000 neue Arbeitsplätze Zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit wird der Beschäftigungsbonus beschlossen. Damit sollen 150.000 zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden und 20.000 Unternehmen profitieren. Für zusätzlich geschaffene Arbeitsplätze gibt es ab 1. Juli 2017 einen Zuschuss zu den Dienstgeberbeiträgen in der Höhe von 50 Prozent für die Dauer von bis zu drei Jahren. Dies gilt für Personen, die beim Arbeitsmarktservice gemeldet sind und ebenso für Abgänger von einer österreichischen Bildungseinrichtung. Auch Jobwechsler – also Personen, die in Österreich bereits beschäftigt gewesen sind – sowie Besitzer von Rot-Weiß-Rot-Karten sind förderbar. Keine Förderung soll es für Personen geben, die erst nach Österreich zuwandern.
Aktion 20.000 – Neue Chancen für ältere Langzeitarbeitslose Mit der Aktion 20.000 soll die Langzeitarbeitslosigkeit bei Menschen über 50 Jahren verringert werden. Bereits ab Juli werden die ersten der 20.000 zusätzlichen Arbeitsplätze in Gemeinden, gemeindenahen Bereichen und gemeinnützigen Organisationen zur Verfügung stehen. Starten wird die Arbeitsmarktinitiative in Modellregionen in allen Bundesländern, wo erste Erfahrungen gesammelt werden. Ab Jänner wird die Aktion 20.000 flächendeckend in ganz Österreich umgesetzt.
Primärversorgung – Bessere medizinische Versorgung für PatientInnen Mit dem Primärversorgungsgesetz wird eine wichtige und notwendige Weichenstellung für die Zukunft unseres Gesundheitssystems umgesetzt. Bis 2025 erreichen rund 60 Prozent der HausärztInnen das Pensionsalter, die Bevölkerung wird älter und chronische Erkrankungen nehmen zu. Mit dem Gesetz werden die Voraussetzungen geschaffen, um die Versorgung langfristig und auf hohem Niveau sicherzustellen. Durch die Arbeit im Team mit anderen ÄrztInnen und Gesundheitsberufen und die verbesserten Möglichkeiten, sich zu spezialisieren und zu vernetzen, kann für diese auch in ländlichen Regionen ein modernes, attraktives Arbeitsumfeld geschaffen werden. Für die PatientInnen bedeutet das ein starkes medizinisches Versorgungsangebot, nahe am Wohnort. Dazu gehören auch gute Erreichbarkeit, längere Öffnungszeiten und umfassende Leistungen für die PatientInnen.
Frauenquote in Aufsichtsräten – Mehr Frauen an die Spitze Ab 1. Jänner 2018 wird es für große Unternehmen die Verpflichtung geben, ihre Aufsichtsräte mit mindestens 30 Prozent weiblichen Führungskräften zu besetzen. Das gilt für private Unternehmen ab 1.000 MitarbeiterInnen und börsennotierte Unternehmen. Bei einem Verstoß gegen diese Regelung ist die Wahl nichtig und es droht der “leere Stuhl”, also ein unbesetzter Platz im Aufsichtsrat. Damit erfüllt sich eine langjährige Forderung der SPÖ, um Frauen eine möglichst gleichberechtigte Teilhabe in den entscheidenden Top-Positionen zu ermöglichen. Die bisherigen internationalen Erfahrungen, z.B. in Norwegen, Island und jetzt auch Deutschland bzw. mit der Quote in staatsnahen Unternehmen zeigen, dass Quoten wirken: Bei den staatsnahen Unternehmen in Österreich, wo es seit 2011 eine Selbstverpflichtung des Bundes gibt, lag der Frauenanteil in den Aufsichtsräten zuletzt bei durchschnittlich 40,3 Prozent.
Privatinsolvenz – Entschuldung wird erleichtert Die Reform des Insolvenzrechts bringt deutliche Erleichterungen beim Privatkonkurs. Zentral ist, dass die bisherige Mindestquote von zehn Prozent fällt. Dadurch können auch jene ins Verfahren kommen, die bisher aufgrund ihres niedrigen Einkommens keine Möglichkeit dazu hatten. Die Mindestentschuldungsdauer, während der dem Schuldner Einnahmen über dem Existenzminimum gepfändet werden, sinkt von sieben auf fünf Jahre. Dadurch gibt es für SchuldnerInnen schneller wieder die Chance, ins Wirtschaftsleben zurückzufinden.
Gewerbeordnung: Eine Berechtigung reicht für alle freien Gewerbe Die Reform der Gewerbeordnung erleichtert den Zugang zu Gewerben und unterstützt damit insbesondere GründerInnen und Ein-Personen-Unternehmen:
Weitere wichtige Verbesserungen:
Erhöhung der Forschungsprämie von 12% auf 14% Ein Projekt aus dem Plan A und dem Regierungsprogramm neu: Ab dem Jahr 2018 wird die Forschungsprämie 14 Prozent ausmachen (derzeit 12 Prozent). Damit werden Unternehmen, die eigenbetriebliche Forschung betreiben, unterstützt und der Innovationsstandort Österreich gestärkt. Um die Prämie zu bekommen, müssen die Unternehmen ein Gutachten der Forschungsförderungsgesellschaft vorlegen. Bisherige Erfahrungen mit der Forschungsprämie zeigen, dass sie wirkt. Ganz generell ist Österreich als Innovationsland auf der Überholspur und hat sich in EU-Rankings von Platz zehn auf Platz sieben verbessert.
Mehr Ökostrom für Österreich SPÖ und ÖVP haben sich mit den Grünen auf die Novelle zum Ökostromgesetz geeinigt. Damit ist für die kommenden Jahre gesichert, dass die Ökostromerzeugung stark ausgebaut wird – und das zu viel geringeren Förderkosten als bisher. Die Förderung löst in den nächsten zwei Jahren mehr als eine halbe Milliarde Euro an Investitionen in erneuerbare Energie aus, damit werden rund 10.000 Arbeitsplätze geschaffen oder dauerhaft gesichert. Zu den Förderungen: 585 Mio. Euro stehen für neue Windanlagen zur Verfügung, neue Kleinwasserkraftwerke werden mit 45 Mio. Euro gefördert; 30 Mio. Euro Investitionsförderung gibt es für PV-Anlagen und zugehörige Speicher.
Gratis-Impfungen für Feuerwehrleute Mit der Aufnahme der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren in das Gratis-Impfprogramm für Hepatitis A und Hepatitis B wird ein großes Anliegen der Feuerwehren umgesetzt. Feuerwehrleute sind durch ihre helfende Tätigkeit einer besonderen Gefährdung ausgesetzt. Mit den Gratis-Impfungen wird ihnen der beste Schutz vor Ansteckungen geboten und sie sind ein Zeichen des Respekts und der Wertschätzung für die wertvolle Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr für die Gesellschaft. |
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NR-Sitzung vom 28. Juni 2017 Änderung beim Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (1701 d.B.) Eine Übergangsbestimmung zur Anerkennung der Gerichtsbarkeit des Internationalen Strafgerichtshofs ist nicht mehr wirksam und wird nun aus dem Statut gestrichen. Entschlossen gegen Völkermord und Hungersnot im Südsudan (1703 d.B.) Der Entschließungsantrag thematisiert die Eskalation des gewaltsamen Konflikts im Südsudan. Gefordert wird eine Rückkehr zum Friedensabkommen von 2015 sowie die Gewährung uneingeschränkten und sicheren Zutritts für die Vereinten Nationen und humanitäre Helfer. Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, sich auf europäischer und internationaler Ebene dafür einzusetzen, dass das Ziel eines Waffenembargos und weiterer Sanktionen im Sicherheitsrat erneut zur Abstimmung kommt. Keine Fortsetzung der TTIP-Verhandlungen (1704 d.B.) Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, sich in der EU dafür einzusetzen, dass die Verhandlungen der EU mit den USA über ein Freihandelsabkommen (TTIP) auf Grundlage des derzeitigen Verhandlungsmandats nicht fortgesetzt werden. Gesundheitsreformumsetzungsgesetz – Primärversorgung (1714 d.B.) – s. Top-Themen Novelle des Suchtmittelgesetzes (1716 d.B.) Die Novelle des Suchtmittelgesetzes ist Teil eines Gesamtpaketes zur Neuregelung der Opioid-Substitutionsbehandlung von Suchterkrankten. Apotheken sollen Informationen an behandelnde ÄrztInnen und Gesundheitsbehörden weitergeben können, wenn sie Missbrauch bzw. potentielle Selbst-/Fremdgefährdung beobachten. Außerdem soll die Datengrundlage für wissenschaftliche und statistische Analysen zu Aktionsplan Frauengesundheit (1679 d.B.) Die Gesundheitsrisiken von Frauen, ihr Gesundheitsverhalten und ihre Krankheitsverläufe unterscheiden sich von jenen der Männer. Der Aktionsplan Frauengesundheit leistet einen Beitrag dazu, den genderspezifischen Aspekt in der Prävention und Gesundheitsversorgung zu fördern und alle Akteurinnen und Akteure im Gesundheitswesen dafür zu sensibilisieren. Er enthält 40 Maßnahmen, u.a. zum niederschwelligen Zugang zur Gesundheitsversorgung und zu Verhütungsinformationen für junge Frauen. Ausbau von Programmen zum Thema Frauengesundheit (1680 d.B.) Im vorliegenden 6-Parteienantrag werden die zuständigen BundesministerInnen ersucht, die Qualität der medizinischen Angebote für Frauen unter anderem durch eine stärkere Einbindung von Gendermedizin in der Krankenversorgung, Gesundheitsvorsorge, Prävention und Früherkennung sowie in Forschung und Rehabilitation weiter zu verbessern. Bildungsreformgesetz 2017 (1707 d.B.) – s. Top-Themen Verbesserungen und Harmonisierung bei der PädagogInnenbildung Neu (1705 d.B.) Änderungen im Hochschul- und im Schulorganisationsgesetz bringen Harmonisierungen im Studienrecht an den Pädagogischen Hochschulen und den Universitäten, die die PädagogInnenbildung Neu seit 2013 gemeinsam durchführen. Das bringt mehr Klarheit und Rechtssicherheit für die Studierenden. Neben technischen Anpassungen – etwa was Titel, Fristen oder das Studienjahr betrifft – wird für QuereinsteigerInnen die Möglichkeit erleichtert, sich zu LehrerInnen ausbilden zu lassen. Qualität in der Ausbildung von Lehrkräften in der Österreichischen Gebärdensprache (1712 d.B.) In dem Antrag wird die Bildungsministerin ersucht, die Pädagogischen Hochschulen anzuweisen, die Aus- und Weiterbildungsangebote für Lehrkräfte in der Österreichischen Gebärdensprache nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GeRS) zu klassifizieren und das erreichte Sprachniveau in der jeweiligen Kursbestätigung auszuweisen. Maßnahmen zur Steigerung des Männeranteils in pädagogischen Berufen (1713 d.B.) Die Bildungsministerin wird ersucht, in Zusammenarbeit mit dem Wissenschaftsminister ein Konzept zu entwickeln, um den Männeranteil in pädagogischen Berufen – insbesondere der Primarstufe – zu erhöhen. Fremdenrechtsänderungsgesetz 2017 (1681 d.B.), (1682 d.B.) Umfassend sind die Änderungen im Fremdenrecht, die diese Woche beschlossen wurden. Das Paket enthält u.a. strengere Regeln und Verwaltungsstrafen, wenn Geflüchtete trotz negativen Bescheids nicht das Land verlassen oder wieder versuchen, nach Österreich einzureisen. Schubhaft kann künftig auf bis zu sechs Monate erstreckt werden, bei besonderen Umständen bis zu 18 Monate. Außerdem kommt es zu einer Wohnsitzauflage: AsylwerberInnen, die die Grundversorgung in Anspruch nehmen, dürfen während des Asylverfahrens nicht in einen anderen Bezirk umziehen. Änderungen gibt es außerdem bei der Rot-Weiß-Rot-Karte: Ausländische AbsolventInnen erhalten ein Jahr – statt bisher sechs Monate – Zeit, um nach Abschluss ihres Studiums einen qualifizierten Job in Österreich zu finden, ohne ihre Aufenthaltsberechtigung zu verlieren. Außerdem bekommen auch Startup-GründerInnen Zugang zur Rot-Weiß-Rot-Karte. Polizeikooperationsgesetz (1683 d.B.) Das Gesetz schafft u.a. die Grundlage dafür, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung und das Bundeskriminalamt an internationalen polizeilichen Informationsverbundsystemen zum Zweck der Sicherheits- und Kriminalpolizei teilnehmen können und bringt Verwaltungsvereinfachung im Rahmen von Interpol-Personenfahndungsersuchen. EU-Polizeikooperation und Korruptionsbekämpfung (1684 d.B.) Für Europol tritt eine neue Rechtsgrundlage mit 1. Mai 2017 in Kraft, weshalb das EU-Polizeikooperationsgesetz anzupassen ist. Strafgesetznovelle 2017 – Mehr Schutz für SchaffnerInnen und Strafen für staatsfeindliche Bewegungen (1737 d.B.) Kern der Novelle ist es, bedenklichen Entwicklungen hinsichtlich der vermehrt auftretenden staatsfeindlichen Bewegungen (“Reichsbürger”) entgegenzuwirken. Es wird daher ein neuer Tatbestand “Staatsfeindliche Bewegung” in das Strafgesetzbuch aufgenommen werden, um die weitere Ausbreitung dieser gefährlichen Gedankengebilde und dadurch die Bereitschaft zur Begehung schwerer Gewaltakte, zu denen die Nichtanerkennung des Staates in letzter Konsequenz führen wird, zu verhindern. Außerdem wird ein Tatbestand “Tätlicher Angriff auf mit bestimmten Aufgaben betraute Bedienstete einer dem öffentlichen Verkehr dienenden Anstalt” geschaffen, um etwa SchaffnerInnen besser zu schützen. Weiters soll dem Phänomen entgegengewirkt werden, dass öffentliche Veranstaltungen von Gruppen für sexuelle Übergriffe gegen Frauen genützt werden; hier gibt es künftig eine qualifizierte Strafandrohung. In Bezug auf das Phänomen “Sexting” werden die Ausnahmen hinsichtlich der Strafbarkeit von Jugendlichen erweitert. Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2017 (1741 d.B.) – s. Top-Themen Gleichstellungsgesetz von Frauen und Männern im Aufsichtsrat (1742 d.B.) – s. Top-Themen Kinder-Rückführungsgesetz (1743 d.B.) Das Gesetz soll die Verfahren bei Kinderückführungen beschleunigen, wobei das Kindeswohl bestmöglich berücksichtigt werden muss. Änderungen beim Personenkraftwagen-Verbraucherinformationsgesetz (1708 d.B.) Mit der Novelle werden u.a. klare Informationen für Fahrzeugnutzer, welche Kraftfahrzeuge mit welchen Kraftstoffen betankt werden können, vorgesehen, und zwar durch Hinweis am Zapfventil, auf der Zapfeinrichtung, am Kraftfahrzeug und in den Kraftfahrzeughandbüchern. Novelle des Fluorierte Treibhausgase-Gesetzes (1709 d.B.) Ziel der Novelle, mit der EU-Recht umgesetzt wird, ist die Reduktion von Treibhausgasen. Die Emissionen sollen bis 2030 auf ein Fünftel des heimischen Ausmaßes reduziert werden. Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000 (1710 d.B.) Die Novelle bringt eine redaktionelle Korrektur. Einschreiten gegen grenznahe Atommüllendlager (1711 d.B.) Der Antrag fordert, den Endbericht des im April 2016 in Klagenfurt abgehaltenen Expertenworkshops zur seismischen Gefährdung des AKW Krsko dem Nationalrat zuzuleiten. Außerdem wird der Umweltminister aufgefordert, sich gegen grenznahe Atommüllendlager einzusetzen. Rechnungshof-Bericht zu Compliance im Vergabe- und Personalbereich in der Sozialversicherung (1745 d.B.) Der Rechnungshof ortet in seinem Bericht zahlreiche Mängel und gab insgesamt 120 Schlussempfehlungen ab. Kritisiert wurden u.a. eine fehlende verlässliche Statistik über die Genehmigungspraxis für Kuren u.ä. der einzelnen Träger. Bericht des Rechnungshofes betreffend Eingliederungshilfe “Come Back” des AMS (1749 d.B.) Das Arbeitsmarktservice (AMS) setzte den überwiegenden Teil der Empfehlungen des RH, die er im Jahr 2014 zur Gebarungsüberprüfung Eingliederungsbeihilfe “Come Back” des AMS veröffentlicht hatte, ganz bzw. teilweise um. Rechnungshof-Bericht zu Vermögensmanagement ausgewählter Kranken- und Unfallversicherungsträger (1750 d.B.) Der RH überprüfte die Umsetzung von Empfehlungen, die er bei einer vorangegangenen Prüfung zum Thema Vermögensmanagement ausgewählter Kranken- und Unfallversicherungsträger abgegeben hatte. Von den 13 Empfehlungen wurden von den Ministerien 11 zur Gänze bzw. teilweise umgesetzt. Auch die Sozialversicherungen setzten die RH-Empfehlungen fast zur Gänze um. Bericht des Rechnungshofes betreffend Arbeitnehmerschutz (1751 d.B.) Das Sozialministerium setzte den überwiegenden Teil der Empfehlungen des RH, die er im Jahr 2013 zur Gebarungsüberprüfung “Arbeitnehmerschutz in Österreich” veröffentlicht hatte, ganz bzw. teilweise um. Trotz der noch fehlenden einheitlichen Budgetierung umfasste die Ressourcen-, Ziel- und Leistungsplanung seit 2012 den gesamten Bereich der Arbeitsinspektion und ermöglichte somit eine wirtschaftliche Gesamtsteuerung des Zentral–Arbeitsinspektorats und der nachgeordneten Arbeitsinspektorate. Bericht des Rechnungshofes zur finanziellen Steuerung der Krankenversicherung (1745 d.B.) In Teilberichten überprüfte der Rechnungshof das Agrarumweltprogramm ÖPUL 2007, Instrumente zur finanziellen Steuerung der Krankenversicherung sowie ausgewählte Steuerungsbereiche in der Krankenversicherung. Rechnungshof-Sammelbericht (1747 d.B.) Teilberichte behandelten die Prüfung des Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetzes und die Vergabe von Haftungen, weiters eine Follow-up-Prüfung des Wiener Stadterweiterungsfonds sowie das Pensionsrecht der Bediensteten der Sozialversicherungen. Bericht des Rechnungshofes zu u.a. Schieneninfrastruktur, Sozialfonds (1748 d.B.) Ein Teilbericht zur Gemeinnützigkeit im Steuerrecht kritisiert, dass im Finanzministerium für die Steuerbegünstigung im Zusammenhang mit der Verfolgung gemeinnütziger kein Konzept vorlag, das konkret formulierte Ziele und messbare Kriterien enthielt. Ein weiterer Bericht behandelt den Europäischen Sozialfonds (ESF). NR-Sitzung vom 29. Juni 2017 Bundesgesetz über die Neuorganisation der Bundessporteinrichtungen (1744 d.B.) Die gesamte Bundes-Sportförderung wird für die Sportverbände wesentlich leichter administrierbar, für die Vereine und unsere Sportlerinnen und Sportler zielgerichteter. Novelle des Einkommenssteuergesetzes – Erhöhung der Forschungsprämie (1721 d.B.) – s. Top-Themen Mitarbeiterbeteiligungsstiftungsgesetz 2017 (1722 d.B.) Etabliert wird eine Mitarbeiterbeteiligungsstiftung: Die unentgeltliche oder verbilligte Abgabe von Aktien an der Arbeitgebergesellschaft durch den Arbeitgeber oder eine Mitarbeiterbeteiligungsstiftung ist bis zu 4500 Euro pro Dienstverhältnis und Jahr steuerfrei. Mittelstandsfinanzierungsgesellschaftengesetz 2017 – (1723 d.B.) Das Gesetz ist ein Teil eines Maßnahmenpakets zur Stärkung der Start-ups in Österreich. Die Regelungen werden modernisiert, um Unternehmen den Zugang zu Eigenkapital zu erleichtern. Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften sollen diese in der Gründungs- und Aufbauphase steuerlich gefördert finanzieren können. Steuerliche Begünstigungen werden dabei vorgesehen für Investoren und die Gesellschaften selbst. Änderungen beim Tabaksteuer- und Tabakmonopolgesetz (1724 d.B.) Mit der Novelle wird u.a. die Besteuerung von Zigaretten und Feinschnitt leicht umgestellt und die Mindesthandelsspanne für Trafikanten angehoben. Änderungen bei der NOVA (1729 d.B.) Durch die Novelle wird auf eine EU-Verordnung reagiert und klargestellt, dass bestimmte Klein-LKW unverändert von der Normverbrauchsabgabe befreit sind. 15a-Vereinbarung über die Erprobung des Bildungskompasses im Land Oberösterreich im Kindergartenjahr 2017/18 (1731 d.B.) In Oberösterreich erprobt wird der Bildungskompass als einheitliches Qualitätsinstrument in der Elementarpädagogik, um Stärken und Schwächen der Kinder zu dokumentieren. Oberösterreich bekommt einen Zuschuss über 164.000 Euro zum Aufwand für die Erprobung des Bildungskompasses im Kindergartenjahr 2017/18. Referenzwerte-Vollzugsgesetz (1726 d.B.) Das Gesetz setzt eine EU-Verordnung um mit dem Ziel, durch die Schaffung eines vorbeugenden Regulierungsrahmens zu mehr Genauigkeit und Integrität in der Finanzwelt beizutragen. Sondervermögen Kärnten Verzichtsgesetz (1727 d.B.) Das Land Kärnten verpflichtete sich, zur Schuldentilgung das “Sondervermögen Kärnten” zu liquidieren, das Vermögen des SvK-Fonds reicht aber für die Schuldtilgung nicht aus, weshalb nun Kärnten eine Abschlagszahlung entlang einer fiktiven Liquidationsquote leistet (67 Mio. €) und der Bund im Gegenzug auf offene Forderungen in Höhe von 1,71 Mrd. € verzichtet. Mit dem Vergleich soll auch Rechtsfrieden hergestellt werden. Umsetzung einer EU-Finanzmarktrichtlinie für besseren Anlegerschutz (1728 d.B.) In Umsetzung einer EU-Richtlinie werden u.a. das Börsegesetz und das Wertpapieraufsichtsgesetz novelliert. Verbessert werden der Anlegerschutz und die Transparenz bei Geschäften von Wertpapierfirmen. Register der wirtschaftlichen Eigentümer (1725 d.B.) Um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern, sollen die wirtschaftlichen Eigentümer von Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften (AG, GmbH), SE, Privatstiftungen sowie anderer Fonds und Trusts in einem zentralen Register, das beim Finanzministerium eingerichtet ist, erfasst werden. Österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (1730 d.B.) Der Bund beteiligt sich an der Wiederauffüllung mehrerer Internationaler Finanzinstitutionen, und zwar u.a. beim Afrikanischen Entwicklungsfonds, der Internationalen Entwicklungsorganisation oder beim Treuhandfonds für hochverschuldete Länder. Übereinkommen für Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (1732 d.B.) Die wesentlichsten Maßnahmen des multilateralen Abkommens beziehen sich auf die Vermeidung von Besteuerung durch hybride Unternehmensfinanzierungformen, die Bekämpfung von Abkommensmissbrauch, die Umgehung des Betriebsstättenstatus und eine bessere Streitbeilegung. Doppelbesteuerungsabkommen Österreich-Israel (1733 d.B.) Das bisherige Abkommen stammt aus dem Jahr 1970, weshalb ein neues ausgehandelt wurde, dieses entspricht weitgehend den OECD-Grundsätzen, insbesondere was Transparenz und Amtshilfe betrifft. Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 (1761 d.B.) Das Datenschutzgesetz wird novelliert. Zentral sind dabei höhere Strafen bei Vergehen, die Bußen für Unternehmen richten sich zum Teil nach dem Umsatz und können bis zu mehrere Millionen Euro ausmachen. Weiters enthalten ist die Pflicht zur Ernennung eines Datenschutzbeauftragten. Protokoll zur Menschenrechtskonvention (1762 d.B.) Die Vorlage ermöglicht die Genehmigung für die Beschlussfassung des Protokolls 15 zur Europäischen Menschenrechtskonvention. ORF – Vertretung von Menschen mit Behinderung im Stiftungsrat (1763 d.B.) Der Antrag sieht vor, dass bei der nächsten Konstituierung der ORF-Gremien die Behindertenvertreter aus dem Kreis von Menschen mit Behinderung zu beschicken sind. Änderungen beim Beamten-Dienstrecht – Verbesserungen für ZeitsoldatInnen (1764 d.B) Die Novelle bringt u.a. die Lösung des Problems der Zeitsoldaten, die aufgrund einer Maßnahme der damaligen schwarz-blauen Bundesregierung nur 5 Jahre Pensionsansprüche angerechnet bekommen haben. Nunmehr soll für alle Aktiven eine gänzliche Anrechnung dieser Zeiten erfolgen, positiv davon betroffen sind über 17.000 Personen. Novelle des E-Government-Gesetzes – Verbesserungen bei der Bürgerkarte (1765 d.B.) Mit der Gesetzesänderung werden die Einsatzmöglichkeiten der “Bürgerkarte” erweitert. So kann man künftig nicht nur Personendaten wie Name und Geburtsdatum, sondern auch Führerschein oder Meldedaten übermitteln. Damit der Registrierungsprozess sicher ist, darf dieser nur mehr bei inländischen Behörden wie Passbehörden oder Landespolizeidirektionen erfolgen. Auch die Nutzung in anderen europäischen Ländern wird erleichtert und dafür wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen. Novelle des Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz – “Aktion 20.000” (1686 d.B.) – s.Top-Themen ArbeitnehmerInnenschutz-Deregulierungsgesetz (1689 d.B.) Ziel des Gesetzes ist die Verringerung der Bürokratie für Unternehmen, etwa indem bestimmte Melde- und Aufzeichnungspflichten wegfallen. Im Mutterschutzgesetz wird das Verfahren für die vorzeitige Freistellung von der Arbeit vereinfacht. Weiters werden gesetzliche Ausnahmen vom Nachtarbeitsverbot und vom Sonn- und Feiertagsarbeitsverbot erweitert und damit die Zahl der Ausnahmebescheide wesentlich reduziert. Novelle des Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetzes (1691 d.B.) Die Gesetzesnovelle bringt im Falle der Insolvenz eines Unternehmens eine bessere Sicherung von Entgeltansprüchen aus nicht ausgeglichenen Zeitguthaben, die bei dem insolventen Arbeitgeber erworben wurden. Novelle des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz und des Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetzes (1693 d.B.) Durch eine Änderung der Meldevorschriften soll Sozialbetrug am Bau im Zusammenhang mit Teilzeit bekämpft werden. So muss etwa die Erstmeldung spätestens bei Aufnahme der Tätigkeit unter Angabe des Ausmaßes und der Lage der Arbeitszeit sowie des Einsatzortes des/der Arbeitnehmers/in erfolgen. Sämtliche Änderungen müssen unmittelbar vor dem Einsatz des/der ArbeitnehmerIn erfolgen. Außerdem wird die Förderungsmöglichkeit für bauspezifische Vereinbarungen zur Altersteilzeit geschaffen. Arbeitszeitrechtliche Änderungen für ApothekerInnen (1696 d.B.) Beschlossen wurden Anpassungen an die EU-Arbeitszeitrichtlinie für ApothekerInnen. So entfallen etwa derzeit zulässige durchgehende Wochenenddienste (bis zu 48 Stunden); verlängerte Dienste werden von 32 (in Sonderfällen 34) auf 25 Stunden ab Anfang 2020 verkürzt. Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit wird von 60 auf 48 Stunden verkürzt. Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz + Abschaffung Pflegeregress (1698 d.B.) Mit der Novelle wird ein Verfahren eingeführt, mit dem die Zuordnung zu einer Versicherung für bestimmte Personengruppen geklärt wird. Künftig soll bereits bei der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit durch bestimmte Personengruppen mittels Fragebogen geprüft werden, ob eine Pflichtversicherung nach ASVG oder GSVG bzw. BSVG vorliegt (Vorabprüfung). Betroffen sind neue Selbständige, bestimmte BetreiberInnen freier Gewerbe und Ausübende bäuerlicher Nebentätigkeiten. Mit einem Abänderungsantrag zu diesem Gesetz wurde sowohl die Abschaffung des Pflegeregresses samt Reformmaßnahmen als auch die kostenlose Hepatitis A-Impfung für Feuerwehrleute und das Foto auf der E-Card beschlossen – s. Top-Themen Reform der Gewerbeordnung (1752 d.B.), (1753 d.B.), (1754 d.B.) – s. Top-Themen Umsetzung des Beschäftigungsbonus (1755 d.B.), (1760 d.B.) – s. Top-Themen Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 (1756 d.B.), (1757 d.B.), (1758 d.B.) Das Gesetz bringt für Wirtschaftstreuhandberufe Anpassungen an sich geänderte Erfordernisse des Marktes und an die Ausbildung. Die Berufsgruppen innerhalb der Berufsvertretung sollen gestärkt werden und Bestimmungen modernisiert und entbürokratisiert werden. Künftig können WirtschaftstreuhänderInnen etwa auch einfache und standardisierte Arbeitsverträge aufsetzen und ihre Kunden vor den Verwaltungsgerichten in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen vertreten – bisher war dies AnwältInnen vorbehalten. Weiters werden mit den Novellen die Bestimmungen der 4. Geldwäsche-Richtlinie umgesetzt zur Verhinderung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung. Reform des Ökostromgesetzes (1527 d.B.) – s. Top-Themen Mittel für die Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung (1677 d.B.) Mit der Änderung des FTE Nationalstiftungsgesetzes wurde die im Arbeitsprogramm der Bundesregierung vereinbarte gesetzliche Grundlage geschaffen, die Nationalstiftung für die nächsten drei Jahre mit jährlich 100 Mio. Euro zu dotieren. Dadurch soll eine adäquate Mittelausstattung der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung sichergestellt werden. Marken- und Musterschutz (1678 d.B.) Der Markenschutz wird an EU-Vorgaben angepasst. Darüber hinaus wird speziell im Hinblick auf den Bedarf von Start-Ups und kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) die Eintrittsschwelle zum Markenschutz gesenkt. Auflösung Bundesanstalt für Verkehr (1734 d.B.) Mit der Novelle wird die Bundesanstalt für Verkehr aufgelöst und der für KFZ- und Verkehrstechnik zuständige Teil ins Verkehrsministerium integriert. Die Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes (SUB) bleibt wie im EU-Recht gefordert eine unabhängige Dienststelle mit den beiden Fachbereichen Zivilluftfahrt und Eisenbahn sowie Seilbahnen und Schifffahrt. Novelle des Wasserstraßengesetzes (1735 d.B.) Die Novelle bringt u.a. die Auslagerung operativer Tätigkeiten der beim Verkehrsministerium angesiedelten Schifffahrtsaufsicht an die via donau. Durch die Überführung der operativen Aufgaben zur Kennzeichnung der Wasserstraße an die via donau entstehen bei der Schifffahrtsaufsicht sofort wirksame Einsparungen in Höhe von jährlich rund 110.000 Euro. Novelle des Luftfahrtgesetzes (1736 d.B.) Die Novelle setzt verschiedene EU-Vorgaben um, u.a. Regeln und Verfahren für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen. Bericht der Volksanwaltschaft für 2016 (1759 d.B.) Im Berichtsjahr 2016 wurden an die Volksanwaltschaft insgesamt 18.492 Beschwerden herangetragen. In rund der Hälfte aller Beschwerden wurde ein formelles Prüfverfahren eingeleitet. Wie in den vergangenen Jahren lag der Schwerpunkt im Bereich Innere Sicherheit (ca. 34,8 %). Die Steigerung gegenüber dem Vorjahr ist auf die hohe Anzahl asylrechtlicher Beschwerden zurückzuführen. An zweiter Stelle rangiert der Sozialbereich. |